Zertifizierungskurse für WEG-Verwalter
Wann?
Die Vorbereitungskurse starten nach den Sommerferien Mitte August (siehe Termine)
Wo?
u.a. Essen, Lünen, Bremen, Hannover, Potsdam, Rostock, Erfurt, Chemnitz, Halle-Leipzig, Dresden,...
Warum Zertifizierung?
Bei WEG-Verwalterbestellungen ab dem 1. Dezember 2022
entspricht die Bestellung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG nur ordnungsgemäßer
Verwaltung, wenn der bestellte Verwalter zertifiziert
ist. Das bedeutet, dass ein Eigentümer die Bestellung (dann wohl erfolgreich)
anfechten kann, falls der Verwalter bei der Bestellung nicht zertifiziert ist.
Es handelt sich nicht
um eine Berufszulassungsregelung, sodass auch nicht zertifizierte Verwalter
weiterhin den Beruf ausüben dürfen.
Wer muss zertifiziert
sein:
Grundsätzlich alle Verwalter. Allerdings sind gemäß § 7
ZertVerwV bestimmte Personen gleichgestellt, die sich als zertifizierte
Verwalter bezeichnen dürfen (z. B. Personen mit Befähigung zum Richteramt, mit
abgeschlossener Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/Kaufmann der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, mit anerkanntem Abschluss geprüfter
Immobilienfachwirt oder mit einem Hochschulabschluss mit
immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Gemäß § 8 ZertVerwV dürfen sich juristische Personen als
zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei Ihnen Beschäftigten, die
unmittelbar mit Aufgaben der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum
zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter
gleichgestellt sind.
Wie wird geprüft?
Gemäß § 3 ZertVerwV erfolgen die Prüfungen bei einer IHK.
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen (mindestens 90 Minuten) und
einer mündlichen (mindestens 15 Minuten pro Prüfling, max. 5 Prüflinge)
Prüfung.
Was wird geprüft?
Es werden 4
Themenblöcke geprüft:
I.
Grundlagen
der Immobilienwirtschaft
(u. a. Gebäudepläne, Bauzeichnungen, relevante Versicherungsarten,
Umwelt- und Energiethemen, etc.)
II.
Rechtliche
Grundlagen
(u.a. WEG, allgemeines Vertragsrecht, Werkvertrag, Mietrecht,
Grundstücksrecht, Zivilprozessrecht, Berufsrecht, Heizkostenverordnung,
Trinkwasserverordnung, Energierecht, etc.)
III.
Kaufmännische
Grundlagen
(u. a. Buchführung und Rechnungswesen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung,
Erhaltungsrücklage, Hausgeld, Mahnwesen, etc.)
IV.
Technische
Grundlagen
(u. a. Baustoffe & Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von
Mängeln, Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische
Gebäudesanierung, Fördermittel, Gebäudedokumentation, etc.)
Nach Angaben der IHK gilt die Prüfung als bestanden, wenn man
mehr als die Hälfte aller Fragen und
zusätzlich auch in jedem der 4 Themenblöcke einzeln die Hälfte aller Fragen
richtig beantwortet hat. Das bedeutet, dass die Prüfung als nicht bestanden
gilt, wenn man z. B. in drei Blöcken alle Fragen richtig beantwortet hat, dagegen
in dem vierten Block nicht mindestens die Hälfte der Fragen richtig beantwortet
hat. Das bedeutet, dass Sie in jedem der einzelnen Themenblöcke ausreichende
Kenntnisse benötigen.
Mit den Zertifizierungskursen zur Prüfungsvorbereitung
werden wir die prüfungsrelevanten Themen in einem aus 2 Modulen bestehenden „Crash-Kurs“ ansprechen und auch Prüfungsfragen simulieren:
Modul R (rechtliche
Grundlagen):
Grundlagen der Immobilienwirtschaft, WEG, Vertragsrecht,
Schuldverhältnisse, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücks- und
Grundbuchrecht Zivilprozessrecht, Berufsrecht, kaufmännische Grundlagen,
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Hausgeld, Mahnwesen, etc.
Modul T (technische
Grundlagen):
Gebäudepläne &
Bauzeichnungen, Relevante Versicherungsarten, Umwelt- und Energierecht,
Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Baustoffe &
Baustofftechnologie, Haustechnik, erlenen von Mängeln,
Verkehrssicherungspflichten, Erhaltungsplan, energetische Gebäudesanierung,
Fördermittel, Gebäudedokumentation.